Am Bohrfeld 3
D - 21684 Stade
phone: +49 (0) 41 41 80 29 88 0
Fax: +49 0 41 41 80 29 88 9
Sie hatten einen Verkehrsunfall? Nehmen Sie sich bei einem Haftpflichtschaden gleich einen Anwalt, um alle Schäden ersetzt zu bekommen. Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben ist der Anwalt für Sie kostenfrei – der gegnerische Haftpflichtversicherer übernimmt die Ausgaben.
Sind Sie zu schnell gefahren, haben eine rote Ampel übersehen oder droht der Verlust des Führerscheins?
Alles in einer Hand
Korrespondenz durch uns
Überprüfung bei Kürzungen
Beratung zur Schilderung
Einsicht in Ermittlungsakten
Wir sind Ihre Fachanwälte für Verkehrsrecht im Raum Stade und Hamburg. Dank unserer Berufserfahrung können wir Ihnen im Schadensfall helfend zur Seite stehen.
Für Sie sind wir gerne telefonisch erreichbar. Wenden Sie sich als erstes an uns, wir nehmen für Sie Kontakt zu den Versicherern auf.
Schicken Sie uns gerne alle Unterlagen per E-Mail, wir melden uns umgehend.
Wir klären Sie auf, welche Rechte Sie bei einem Unfall durch Fremdverschulden haben und welche finanziellen Erstattungen Ihnen bei einem Schadensfall zustehen.
Auch im Falle einer Mitschuld ist ein Anwalt von entscheidender Bedeutung, da schon ein einziges Wort in der Schilderung des Unfallherganges entscheiden kann, ob Sie zahlen müssen.
Bei einem Autounfall mit Fremdverschulden sind wir für Sie da - und das komplett kostenfrei.
Auch diese Kosten sind vom Versicherer des Unfallverursachers zu tragen. Die Versicherung Ihres Unfallgegners zahlt nur so wenig wie nötig. Wir machen Ihre Ansprüche geltend:
Recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen - wir sind Ihr Partner im Schadensfall
Viele Messungen, die in Deutschland durchgeführt werden, sind nicht korrekt - wir kennen die entsprechenden Gutachter und können so die Messungen für Sie überprüfen.
Rot ist nicht gleich rot.
Es kommt darauf an, was der Verstoß für Folgen hat und wie lange die Ampel beim Überfahren bereits rot war.
Wir können durch Einsicht in die Ermittlungsakte klären, ob der geschilderte Tatbestand gültig ist und dieses ggf. anfechten.
Das Benutzen eines Handys bei der Autofahrt wird mit 40,- € Bußgeld geahndet und zieht einen Punkt in Flensburg nach sich.
Sollte eine falsche Anschuldigung vorliegen, steht Aussage gegen Aussage. Ein Amtsrichter entscheidet dann, welche Aussage zählt, hierbei hilft, dass der Polizist als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist.
Was passiert bei wie vielen Punkten?
Opening hours
Mo - Fr |
09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr |
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Hüsing | Stark | Partner - Rechtsanwälte in Partnerschaft
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Einzelvertretungsberechtige Gesellschafter/Partner: Dennis Hüsing und Gunnar Stark
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Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle
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