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Placering / Rute
Ein Oldtimer hat etwas an sich, was immer mehr Menschen fasziniert. Die Definition, was nun ein Oldtimer ist und was nicht, erhitzt die Gemüter. Das Alter spielt dabei eine große Rolle. Denn alle Automobile, die älter als 30 Jahre alt sind, sind Oldtimer. Die Fahrzeuge müssen im Originalzustand sein und es dürfen keine auffälligen Veränderungen am Wagen vorgenommen worden sein.
Stammtisch
Ausfahrten
Beifahrerschulung
Rallye Niederelbe Classics
Oldtimer Präsentationen
Mit dem Wort Youngtimer werden Motorräder und Fahrzeuge bezeichnet, die mindestens 15 Jahre als ist, aber nicht älter als 30 Jahre. Denn über 30 zählt das Fahrzeug bereits zu den Oldtimern. Als Youngtimer ist das Fahrzeug weiterhin für den Alltag tauglich und wird nach wie vor als Gebrauchsfahrzeug verwendet. Youngtimer sind heute unter anderem der Mazda MX5 und der Opel Calibra. Fahrzeuge, die zu der damaligen Zeit als "spießig" galten, sind heutzutage angesehene Youngtimer.
Wir, die Mitglieder des Classic Club Niederelbe e.V. im ADAC widmen uns dem Erhalt und der Förderung des technischen Kulturgutes „historische Fahrzeuge“ aus allen Bereichen des klassischen Fahrzeugbaus. Markengebundene Vereinsmeierei oder eine Beschränkung auf bestimmte Interessengruppen wie z.B. Autos, Motorräder, Oldtimer, Youngtimer etc. wird es im Classic Club Niederelbe nicht geben wohl aber echte Begeisterung
für klassische Fahrzeuge vom Tretroller bis zum Helikopter.
Neben der Int. CCN/ADAC NIEDERELBE CLASSICS als saisonalem Höhepunkt werden
geplante oder spontane, rustikale oder auch mal feine aber lockere Ausfahrten „nur so“
oder zu interessanten Orten und Veranstaltungen organisiert . Praxisseminare, Schulungen,
Fachvorträge,
Besichtigungen bei unseren Sponsorfirmen und Fachvorträge zu
Themenschwerpunkten aus der 'Oldtimerei' werden das Bild abrunden. Hier ist jedes Mitglied gefragt, aktiv Ideen einzubringen und mitzuarbeiten. Bereits jetzt reicht die Bandbreite unter den Mitgliedern vom „nur“ Begeisterten, über heimliche und bekannte Schrauber, Teilnehmer an Treffen, Ausstellungen, Märkten und kleinen oder großen Ausfahrten bis hin zu erfolgreichen Teams im
historischen Motorsport. Der Altersschnitt reicht dabei von 9 bis 82 Jahren. Ob Sie ein oder mehrere oder gar kein Fahrzeug besitzen, ob diese Fahrzeuge wertvoll sind oder „nur“ einen ideellen Wert darstellen, ob Sie selbst schrauben oder schrauben lassen, ob Sie jung oder alt sind oder sich nur so fühlen, dies alles ist bei uns völlig nebensächlich. Jeder, der Lust hat mitzuwirken und bereit ist den guten Umgang miteinander zu pflegen, ist bei uns herzlich willkommen
Ob Sie ein oder mehrere oder gar kein Fahrzeug besitzen, ob diese Fahrzeuge wertvoll sind oder „nur“ einen ideellen Wert darstellen, ob Sie selbst schrauben oder schrauben lassen, ob Sie jung oder alt sind oder sich nur so fühlen, dies alles ist bei uns völlig nebensächlich. Jeder, der Lust hat mitzuwirken und bereit ist den guten Umgang miteinander zu pflegen, ist bei uns herzlich willkommen.
Niedersachsenschänke
Schwingerstraße 33 21717 Fredenbeck
Tel: 04149 / 286 E-Mail: Info@niedersachsenschänke.de
Einzelperson 30,--€
Ehepaare 45,--€
Familien 60,--€
Schüler / Studenten / Auszubildende 15,--€
Organisationen / Firmen 500,--€
Unseren Aufnahmeantrag finden Sie als PDF Download im Impressum oder auf unserer Homepage.
Oltimer-Rallyes sind Veranstaltungen für Fahrer und Beifahrer, die daran Freude haben, eine bekannte oder auch fremde Gegend mit Hilfe eines sogenannten Bordbuches in ihrem meistens sehr schönen Oldtimer zu "erfahren".
Das Angebot an Veranstaltungen ist sehr groß, immer mehr Veranstalter öffnen sich für den Oldtimersport und bieten gute Veranstaltungen an.
Für die Teilnahme benötigt man zunächst einmal einen Oldtimer. Ein Motorrad oder ein Auto das mindestens 30 Jahre alt ist. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß versichert und angemeldet sein, sonst darf es an Oldtimer-Rallyes nicht teilnehmen. Der Fahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen. Hilfreich für den Beifahrer sind, ein Kartenbrett, Kugelschreiber, Lineal, Textmarker und eine Stoppuhr.
Am Anfang einer veranstaltung steht eine Ausschreibung. Hier teilt der veranstalter seine Spielregeln mit. Welche Fahrzeuge und bis zu welchem Baujahr teilnehmen dürfen, was alles erlaubt und nicht erlaubt ist. Was die Teilnehmer auf der Strecke erwartet, der Zeitplan, die Wertungskreterien und was es zu gewinnen gibt. Wer also im besitz eines fahrtüchtigen Oldtimers ist, braucht noch einen Beifahrer. Je nach Fähigkeit und eigenem Anspruch des Teams,
fällte vorab die Entscheidung ob "Touristisch"(leicht) "tourensportlich"(mittel) oder "Sportlich"(schwer) gefahren wird. Die touristische Kategorie ist um einiges einfacher und das Team hat mehr Muße die Fahrt und die Gegend zu genießen. Bei Tourensport wird es nun schon etwas anspruchsvoller, dann bei Sportlich sind die Beifahrer richtig gefordert,
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Sollen Kraftfahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, verlangt § 23 StVZO seit März 2007 ein Gutachten. Nach der Legaldefinition des § 2 Nr. 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Oldtimer „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Damit ist der Begriff des Oldtimers erstmals gesetzlich und einheitlich definiert. Maßgeblich ist dabei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Sowohl für das „H-Kennzeichen“ als auch das rote „07-Oldtimer-Kennzeichen“ ist nunmehr ein Mindestalter der Oldtimer von 30 Jahren vorgeschrieben. Fahrzeuge, die bereits nach altem Recht mit „07-Kennzeichen“ zugelassen waren, genießen umfassenden Bestandsschutz; dies gilt unabhängig davon, ob dieses Kennzeichen befristet oder unbefristet erteilt wurde. Mit der neuen Regelung lief auch die bis dahin gültige rechtliche Anerkennung der Youngtimer aus.
Die Definition dazu in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO: Gestattet sind Probefahrten, Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige, Überführungsfahrten, Fahrten zur Wartung und Reparatur sowie An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme selbst an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen. Dies ändert sich auch nach der neuen FZV nicht.
Das Kennzeichenpaar wird jeweils von einem Fahrzeug zum nächsten Fahrzeug mitgenommen und gewechselt; zum selben Zeitpunkt darf nur jeweils eines im Verkehr sein. Nicht statthaft ist der normale Alltagsgebrauch von Fahrzeugen mit 07er Wechselkennzeichen. 07er-Fahrzeuge dürfen ohne Umweltplakette in sämtliche Umweltzonen einfahren. In vielen Städten und Kreisen ist das 07-Kennzeichen schwierig zu erhalten, was mit Bedenken bezüglich eines möglichen Missbrauchs gerechtfertigt wird.
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1. Vorsitzende Claus Bredehöft
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1. Vorsitzende Claus Bredehöft
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