Hollernstraße 148a
D - 21723 Hollern-Twielenfleth
Tel.: +49 (0) 4141 800170
Fax: +49 04141 800171
Ich vertrete meine Mandanten in diesen Rechtsgebieten
Hohe Fachkompetenz
Stetige Erreichbarkeit
Regelmäßige Fortbildungen
Individuelle Beratung
Engagierte Vertretung
Parkplätze vor dem Haus
Erfahrung seit 2005
Seit 2005 vertritt meine Kanzlei Mandanten gerichtlich und außergerichtlich. Im Vordergrund stehen die individuellen Interessen meiner Mandanten. Mein Ziel ist es, Probleme frühzeitig zu erkennen und außergerichtlich einer Lösung zuzuführen. Erfahrung in Kombination mit ständiger Fortbildung bildet den Grundstein für die qualifizierte, sachgerechte und engagierte Vertretung Ihrer Interessen.
Ihr Recht ist mir wichtig!
Streitigkeiten und Regelungen im Familienrecht sind meistens eine sehr emotionale Angelegenheit. In dieser Ausnahmesituation nehme ich mir als Fachanwältin für Familienrecht Zeit für Sie und kläre Sie über Ihre Ansprüche auf. Folgende Aufgabengebiete gehören dazu:
Als Fachanwältin für Erbrecht vertrete ich Sie in Erbrechtsstreitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich, gestalte aber auch individuelle Testamente, Erbverträge für Sie. Im Todesfall setze ich für Sie etwaige Erb-, Pflichtteils- und/oder Pflichtteils-ergänzungsansprüche durch. Aber auch vorsorgend prüfe ich Testamente auf ihre Wirksamkeit. Auch bei der Erbauseinandersetzung einer Erben-gemeinschaft stehe ich Ihnen zur Seite.
Ich gestalte Ihnen General- und Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Bei einer Patientenverfügung legen Sie zusammen mit einem Arzt fest, welche Person im Ernstfall über Ihre medizinische Behandlung entscheidet. Damit bei dieser Erklärung keine ungewollten Einschränkungen oder Missverständnisse auftreten, ist es sehr ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Somit ist sicher, dass in Ihrer Patientenverfügung auch wirklich Ihren letzten Willen enthält.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten in allen Belangen des Arbeitsrechts:
Bei der Schließung eines Arbeitsvertrages gibt es oft Klauseln, deren Bedeutung die Arbeitnehmer oft nicht oder nicht vollständig nachvollziehen können. Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag und kläre Sie über die Bedeutung der Formulierungen auf. So wird gewährleistet, dass der Arbeitsvertrag auch Ihre Interessen angemessen berücksichtigt. Für Arbeitgeber gestalte ich rechtssichere, individuelle Arbeitsverträge für Ihre Arbeitnehmer.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes gegen ungerechtfertigte fristlose und ordentliche Kündigungen wehren. In vielen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Eine Verteidigung gegen eine Kündigung ist z. B. bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung unerlässlich, um eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur für das Arbeitslosengeld zu verhindern.
Als Notarin und damit Trägerin eines öffentlichen Amtes bin ich unparteiische Rechtsberaterin und betreue die Beteiligten in den verschiedenen Rechtsgeschäften, die der notariellen Beurkundung unterliegen, oder aber der notariellen Beglaubigung einer Unterschrift bedürfen. Auch bei anderen Rechtsgeschäften, die dieser Form nicht zwingend bedürfen, stehe ich Ihnen beratend, gestaltend und protokollierend zur Seite.
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Rechtsanwältin und Notarin Christiane Schaeper LL. M.
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